Informationen zum Ziehen von Anhängern 

 

Information per 14.05.2007

 

Mit der Führerscheinklasse B darf man folgende Anhänger ziehen:

Der Führerschein der Klasse B erreicht seine Grenzen, wenn

Anhängerbestimmungen Führerschein - Klasse E zu B:

 

 

Maximal erlaubte Geschwindigkeiten beim Ziehen von Anhängern:

 

                                                                                  Stadt                Freiland           Autobahn

KFZ mit leichtem Anhänger

(max. 750 kg höchstzul. Gesamtgewicht)                     50                    100                  100

 

KFZ mit schwerem Anhänger

(Kombination mit Führerschein B lenkbar)                   50                     80                   100

 

KFZ mit schwerem Anhänger

(Kombination mit Führerschein B – E lenkbar)            50                     70                     80                 

 

ACHTUNG

Der Transport eines Pferdes fällt zwar nicht unter die Bestimmungen des Tiertransportgesetzes / Straße, ist aber den Bestimmungen des KFG nach ein Großviehtransport.

 

Großviehtransport

(§ 98 Abs. 1 KFG)                                                                50                    50                    80

 

 

 

 

Rechtliche Konsequenzen, wenn man ein Gespann lenkt, für das man eigentlich den B+E Führerschein bräuchte:

Es hilft auch nichts, den Anhänger "herunterzutypisieren", denn entscheidend ist immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers (z.B. gewogen auf einer Brückenwaage); im Gegenteil: wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das (typisierte) höchste zulässige Gesamtgewicht, bekommt man zusätzlich noch eine Bestrafung wegen Überladung!

 

Darf man mit einem B+E-Gespann am Wochenende fahren?

Ja, es sei denn, das Zugfahrzeug ist als LKW typisiert und der Anhänger hat ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg.

 

für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen