Information per 14.05.2007
Mit der Führerscheinklasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
Leichte Anhänger (unter 750kg höchst zulässige Gesamtmasse, ungebremst), wenn die um 75kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges mehr als doppelt so schwer ist wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers. Bei einem leichten leichten Anhänger mit Auflaufbremse darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.
Wenn es sich beim Zugfahrzeug um ein Allradfahrzeug (Achtung: Kennzeichnung "M1" im Zulassungsschein oder Typenschein erforderlich) handelt, darfst man mit der 1,5 fachen höchst zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs rechnen (die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf jedoch die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten).
Schwere Anhänger (über
750kg höchst zulässige Gesamtmasse), wenn:
• die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des
Zugfahrzeuges nicht überschreitet
• die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen max. 3500kg beträgt
Der Führerschein der Klasse B erreicht seine Grenzen, wenn
die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg oder
das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeugs (alle Gewichtsangaben laut Zulassungsbescheinigung)
Anhängerbestimmungen Führerschein - Klasse E zu B:
Mit der Lenkerberechtigung der Klasse B+E darf man Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern lenken, die von der Klasse B nicht mehr umfasst werden.
Die momentane Gesamtmasse des
Anhängers darf die Zuglast des Zugfahrzeuges (siehe Zulassungsschein) nicht
überschreiten. Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine
Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des
Anhängers
• weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (bei
Allradfahrzeugen ist der 1,5 fache der Gesamtmasse maßgebend)
• noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt!
"4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als
Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet
sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so
ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der
Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine
Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen
erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Maximal erlaubte Geschwindigkeiten beim Ziehen von Anhängern:
Stadt Freiland Autobahn
KFZ mit leichtem Anhänger
(max. 750 kg höchstzul. Gesamtgewicht) 50 100 100
KFZ mit schwerem Anhänger
(Kombination mit Führerschein B lenkbar) 50 80 100
KFZ mit schwerem Anhänger
(Kombination mit Führerschein B – E lenkbar) 50 70 80
ACHTUNG
Der Transport eines Pferdes fällt zwar nicht unter die Bestimmungen des Tiertransportgesetzes / Straße, ist aber den Bestimmungen des KFG nach ein Großviehtransport.
Großviehtransport
(§ 98 Abs. 1 KFG) 50 50 80
Rechtliche Konsequenzen, wenn man ein Gespann lenkt, für das man eigentlich den B+E Führerschein bräuchte:
Strafe wegen Fahrens ohne gültige Lenkberechtigung
kein Versicherungsschutz (weder für Fahrzeuge noch für Pferde)
Verbot der Weiterfahrt
ist eines der beiden Fahrzeuge nicht auf den Lenker zugelassen (z.B. der Anhänger gehört dem Reitstall), so erhält auch der Zulassungsbesitzer dieses Fahrzeugs eine hohe Strafe, weil er sich nicht davon überzeugt hat, ob der Lenker, dem er das Fahrzeug überlassen hat, eine entsprechende Lenkberechtigung hat.
Es hilft auch nichts, den Anhänger "herunterzutypisieren", denn entscheidend ist immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers (z.B. gewogen auf einer Brückenwaage); im Gegenteil: wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das (typisierte) höchste zulässige Gesamtgewicht, bekommt man zusätzlich noch eine Bestrafung wegen Überladung!
Darf man mit einem B+E-Gespann am Wochenende fahren?
Ja, es sei denn, das Zugfahrzeug ist als LKW typisiert und der Anhänger hat ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg.
für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen